Die Pflegekasse läßt vom Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellen. Dies geschieht in der Regel bei einem vorher angekündigten Hausbesuch. Der Gutachter ermittelt den Hilfebedarf, danach wird der Pflegegrad ermittelt.
Die Pflegekasse läßt vom Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellen. Dies geschieht in der Regel bei einem vorher angekündigten Hausbesuch. Der Gutachter ermittelt den Hilfebedarf, danach wird der Pflegegrad ermittelt.